Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Kirchen ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadt-kirchen.de.
Feedback und Kontaktangaben
Die Stadt Kirchen ist bemüht, die Internetseite fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es gibt vereinzelt Bedienelemente ohne programmatisch zugeordnetes Label.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 3.3.2 „Beschriftungen oder Anweisungen“).
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Derzeit stehen noch keine Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Diese werden bei zukünftigen Überarbeitungen berücksichtigt.
Barrierearme Darstellung
Die städtische Internetseite ist für eine barrierearme Darstellung optimiert. Zum Beispiel:
- Die verwendeten Schriften sind für das Internet optimiert.
- Die Schrift und das Layout können mit der Zoomfunktion des Browsers skaliert werden.
- Textseiten werden so gestaltet und gegliedert, dass sie strukturiert und gut lesbar sind.
- Fotos und Grafiken, die wir auf unserer Website einbinden, werden mit Alternativtext versehen.
- Die Alternativtexte für Verlinkungen werden gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit angeboten.
Stand der Prüfung
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf einer Selbstbewertung.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.stadt-kirchen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 2025 erstellt.